Norm: VersVG §23VersVG §27
Rechtssatz: Die Meldepflicht des Versicherungsnehmers nach § 27 Abs 1 VersVG betrifft nur objektive, von dessen Willen unabhängige Gefahrerhöhungen. Entscheidungstexte 7 Ob 11/81 Entscheidungstext OGH 14.05.1981 7 Ob 11/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0080362 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §27VersVG §28
Rechtssatz: Nur als Rechtsfolge einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht des § 27 Abs 2 VersVG durch den Versicherungsnehmer kommt eine Leistungsfreiheit des Versicherers bei Vorliegen der im § 28 VersVG normierten Voraussetzungen in Betracht. Entscheidungstexte 7 Ob 11/81 Entscheidungstext OGH 14.05.1981 7 Ob 11/81 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Feststellung, daß der beklagte Haftpflichtversicherer ihm als Fahrer eines VW-Bus für den Unfall am 27. Feber 1972 Versicherungsschutz zu gewähren habe. Die Beklagte behauptet Leistungsfreiheit u. a. wegen Gefahrerhöhung durch Verwendung eines nicht mehr verkehrstauglichen Fahrzeuges für einen überdies nicht ordnungsgemäßen Viehtransport. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen war der Kläger erst seit etwa ein bis zwei Wochen vor... mehr lesen...
Norm: VersVG §23VersVG §25VersVG §27
Rechtssatz: Das "Vornehmen" einer Erhöhung der Gefahr setzt voraus, daß diese nicht unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers oder Mitversicherten eintritt. Entscheidungstexte 7 Ob 11/79 Entscheidungstext OGH 21.06.1979 7 Ob 11/79 Veröff: SZ 52/97 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...