Entscheidungsgründe: Am 2.12.1986 beantragte der Kläger bei der Beklagte den Abschluß einer Krankenversicherung. Die Frage des Versicherungsvertreters nach Vorerkrankungen (Spitalsaufenthalten) beantwortete der Kläger, der damals der deutschen Sprache so weit mächtig war, daß man mit ihm reden konnte, dahin, daß er einmal 9 Tage lang im LKH Villach mit einer Bauchgrippe gelegen sei. Seither habe er keinerlei Beschwerden, er müsse auch keine Tabletten mehr nehmen. Tatsächlich war d... mehr lesen...