Entscheidungsgründe: Die Beklagte verwendet Versicherungsvertrags-formulare mit folgenden zwei Klauseln: „Die angeführte Jahresprämie beinhaltet die Steuer und einen Rabatt von 20 % für eine 10-jährige Vertragsdauer, dessen Rückerstattung der Versicherer bei vorzeitiger Vertragsauflösung verlangen kann. Bei der Berechnung der Jahresprämie wurde ein Dauerrabatt von 20 % (das sind bei einer Jahresprämie von xxxx EUR jährlich xxxx EUR) berücksichtigt, dessen Rückerstattung der Versic... mehr lesen...