Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Zahlung von S 31.000,- s. A. und bringt vor, es sei im Oktober 1983 zwischen den Streitteilen ein Einzelunfallversicherungsvertrag abgeschlossen worden, auf Grund dessen sie S 31.000,- gezahlt habe. Anläßlich des Vertragsabschlusses habe der Beklagte angegeben, lediglich im Jahre 1982 einen Unfall erlitten und keine Entschädigungsleistung erhalten zu haben. Tatsächlich habe sich aber herausgestellt, daß der Beklagte in de... mehr lesen...