Entscheidungsgründe: Rudolf O***** schloss bei einer österreichischen Versicherung eine Kapitalversicherung auf Ab- und Erleben mit Versicherungsbeginn 1. 9. 1992 und Versicherungsende 1. 9. 2012 ab. Für den Erlebensfall sollte er der Bezugsberechtigte, im Ablebensfall sollte die Beklagte als Begünstigte sein. Die Begünstigungsklausel war jederzeit widerruflich. Mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 22. 6. 1998 wurde über das Vermögen von Rudolf O***** das Konkursver... mehr lesen...
Norm: VersVG §177 Abs1VersVG §177 Abs3
Rechtssatz: Der Eintritt in den Versicherungsvertrag ist bei Konkurs des Versicherungsnehmers innerhalb eines Monats nach Konkurseröffnung vorzunehmen, wobei die Zustimmung durch den Versicherungsnehmer selbst und nicht vom Masseverwalter auszuüben ist. Entscheidungstexte 7 Ob 44/00x Entscheidungstext OGH 27.09.2000 7 Ob 44/00x Veröff: ... mehr lesen...