Begründung: Am 24.6.1993 stellte die Erstbeklagte auf einem Formular der Klägerin den Antrag auf Abschluß einer Fahrzeug-, Werkstätten- und Händler-Rechtsschutzversicherung, in dem das Risiko mit einer Beschäftigtenanzahl von 50 Personen einschließlich eines allgemeinen Vertragsrechtsschutzes bis zu einem Gesamtstreitwert von S 500.000 beschrieben wurde. Die jährlich zu entrichtende Versicherungsprämie sollte unter Berücksichtigung des Rabatts für zehnjährige Vertragsdauer S 142... mehr lesen...