E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Zwischen der Beklagten und dem Tiroler Jagdverband besteht zur PolizzenNr ***** ein Risiko-/Haftpflichtversicherungsvertrag, in dessen Rahmen vereinbarungsgemäß jeder Inhaber einer gültigen Jagdkarte der Versicherungsnehmerin mitversichert ist. Am 13. 5. 1999 löste sich in einem Tiroler Jagdgebiet anlässlich eines Pirschgangs aus dem ungesicherten Gewehr eines Jägers, der eine solche gültige Jagdkarte besaß, ein Schuss und verletzte den Kläger... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Zwischen der Beklagten und dem Tiroler Jagdverband besteht zur PolizzenNr ***** ein Risiko-/Haftpflichtversicherungsvertrag, in dessen Rahmen vereinbarungsgemäß jeder Inhaber einer gültigen Jagdkarte der Versicherungsnehmerin mitversichert ist. Am 13. 5. 1999 löste sich in einem Tiroler Jagdgebiet anlässlich eines Pirschgangs aus dem ungesicherten Gewehr eines Jägers, der eine solche gültige Jagdkarte besaß, ein Schuss und verletzte den Kläger... mehr lesen...