Entscheidungen zu § 275 Abs. 2 VAG

Datenschutzbehörde

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TE Dsk BescheidBeschwerde 2021/2/2 2020-0.844.057

GZ: 2020-0.844.057 vom 2. Februar 2021 (Verfahrenszahl: DSB-D124.733) [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] BESCHEID Spruch: Die Datenschutzbehörde entscheidet über d... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk BescheidBeschwerde | 02.02.2021

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