Begründung: I. Verfahrensgang: Am 25.03.2014 stellten die Beschwerdeführer den Antrag "die am 03.03.2009 in der DKM eingetragenen Grenzpunkte und Grenzverläufe zwischen Gst 242/3 und Gst 242/4 wiederherzustellen". Auf dem Deckblatt dieses Antrages wird der Antrag auch als "Antrag auf Wiederherstellung des vorherigen Grenzverlaufes samt Grenzpunkten" bezeichnet. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 08.03.2018, GFN 5005/2015, wurde der Antrag der Beschwerdeführer unter ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Am 25.03.2014 stellten die Beschwerdeführer den Antrag "die am 03.03.2009 in der DKM eingetragenen Grenzpunkte und Grenzverläufe zwischen Gst 242/3 und Gst 242/4 wiederherzustellen". Auf dem Deckblatt dieses Antrages wird der Antrag auch als "Antrag auf Wiederherstellung des vorherigen Grenzverlaufes samt Grenzpunkten" bezeichnet. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 08.03.2018, GFN 5005/2015, wurde der Antrag der Beschwerdeführer unter ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Am 25.03.2014 stellten die Beschwerdeführer den Antrag "die am 03.03.2009 in der DKM eingetragenen Grenzpunkte und Grenzverläufe zwischen Gst 242/3 und Gst 242/4 wiederherzustellen". Auf dem Deckblatt dieses Antrages wird der Antrag auch als "Antrag auf Wiederherstellung des vorherigen Grenzverlaufes samt Grenzpunkten" bezeichnet. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 08.03.2018, GFN 5005/2015, wurde der Antrag der Beschwerdeführer unter ... mehr lesen...