Aus der vorliegenden Beschwerde in Verbindung mit der vorgelegten Ablichtung der Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender und insoweit unbestrittener Sachverhalt: Das im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Grundstück Nr. 778 wurde im Grenzkataster ursprünglich mit der Benützungsart "Wald" geführt. Aufgrund des Plans Anmeldebogen 2/1975 (Planverfasser Amt der Steiermärkischen Landesregierung, GZ LBD 450 VW 3 S 4/1-76) wurde für das Grundstück die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht95/03 Vermessungsrecht
Norm: ForstG 1975 §3 Abs1;ForstG 1975 §5;VermG 1968 §10 Abs2;VermG 1968 §11 Abs1 Z3;VermG 1968 §13;VermG 1968 §34;VermG 1968 §38;VermG 1968 §44 Abs2;VermG 1968 §8 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Systematik des VermG geht zwar hervor, daß der Grenzkataster in bezug auf Benützungsarten die Aufgabe hat, die tatsächlichen (oder rechtlich zulä... mehr lesen...