Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.02.2019, GZ W127 2170907-1/38Z, wurde Herr Dipl.-Ing. XXXX gemäß § 3b Abs. 1 UVP-G 2000 iVm 52 AVG zum Sachverständigen für das Fachgebiet "Verkehr" im Beschwerdeverfahren betreffend das Projekt "Land Oberösterreich, Landesstraßenverwaltung; Bauvorhaben B122b Abzweigung Voralpenstraße, Baulos Westspange Steyr" bestellt. Diese Bestellung war als ergänzende Begutachtung zu dem bereits erfolgten Gutacht... mehr lesen...