Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Dem Beschwerdeführer wurde am 03.06.1986 von der Universität XXXX - Zahnmedizinische Fakultät XXXX – der Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) das Diplom über den Erwerb der Hochschulausbildung und der Berufsbezeichnung „Doktor der Zahnheilkunde“ verliehen. 1.2. Auf Anfrage des Beschwerdeführers teilte das (damalige) Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr diesem mit Schreiben vom 30.7.1999, GZ. XXXX , ... mehr lesen...