Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 24.06.2020, GZ: 135-2019/20, wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Zuweisung eines Betreuers oder einer Betreuerin für sein Dissertationsvorhaben mit näherer
Begründung: als unbegründet ab. 2. Die Beschwerdeführer stellte, datiert mit 29.07.2020, einlangend per E-Mail bei der Universität Wien am 29.07.2020, folgenden Antrag: „Ich beantrage die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Vorbereitung und Redakti... mehr lesen...