Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 04.07.2017 einen Antrag auf Zulassung zum Studium Sinologie (Bachelorstudium) an der Universität Wien. Dazu legte sie unter anderem ein Abschlusszeugnis, ausgestellt vom Bildungsamt der Provinz XXXX, eine Zulassungsbescheinigung der XXXX Hochschule, ein Zeugnis über den Abschluss eines Deutschkurses (A1/2 - A2/2), einen Meldezettel sowie einen Aufenthaltstitel vor. 2. Mit Schreiben der Vizerektorin für ... mehr lesen...