Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer begehrte an der Universität Salzburg ab Februar 2019 in mehreren Mails Auskünfte zur Möglichkeit der Anerkennung von bestimmten Prüfungsleistungen aus Englisch und Deutsch für die an der Universität Salzburg noch abzulegende Studienberechtigungsprüfung. 2. Nach Erhalt mehrerer ablehnender Antworten stellte er mit Mail vom 13.10.2019 den Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses über die Studienberechtigungsprüfung bzw. ei... mehr lesen...