Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer erklärte mit Schreiben vom 15. Oktober 2018 gegenüber Univ.-Prof. Mag. Dr. XXXX , dass er die von diesem geleitete Lehrveranstaltung Nr. XXXX im Rahmen des Masterstudiums „Geschichte“ nicht weiter besuchen werde, weil das Verhalten des Lehrveranstaltungsleiters ihm gegenüber „unhöflich und feindselig“ gewesen sei. Begründend führte er dazu im Wesentlichen aus, dass der Lehrveranstaltungsleiter einmal einen... mehr lesen...