Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Vorverfahren Mit Schreiben vom 29.11.2017 beantragte der Beschwerdeführer durch seinen Rechtsvertreter die Ausstellung eines Bescheides über die Zuerkennung eines leistungsorientierten Zuschlages. Mit Schreiben vom 25.04.2018 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass aufgrund der pünktlich erfolgten Auszahlung sämtlicher vereinbarten Beträge aus dem Jahr 2015, 2016 und 2017 kein rechtliches Interesse an einer bescheidmäßigen Ausfertigung erk... mehr lesen...