Entscheidungen zu § 103 Abs. 4 UG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2018/11/8 W128 2133669-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 14.04.2015 beantragte die Beschwerdeführerin beim Rektorat der MDW die Erteilung der Lehrbefugnis (lat: venia docendi) für das Fach "Korrepetition Institut 05 für Streich- und andere Saiteninstrumente". Ihrem Antrag legte sie ihren Lebenslauf, die Nachweise über die Abschlüsse der absolvierten Universitätsstudien, die Zusammenstellung der bisher künstlerischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Tätigkeit unter Bezugnahme auf die A... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 08.11.2018

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