Der Beschwerdeführer übertrug mittels Zusammenschlussvertrages vom 18. November 1994 Teile seines bis dahin als Einzelunternehmen geführten Betriebes "Hotel M" gemäß Art. IV UmgrStG auf die neu gegründete W GmbH & Co KG und erhielt dafür als Gegenleistung ausschließlich Gesellschaftsrechte als Kommanditist. Die nicht ins Gesellschaftsvermögen der W GmbH & Co KG überführten Teile seines Einzelunternehmens - die Eigentumswohnungen Top Nr. 2, 4, 5 - vermietete der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;UmgrStG 1991 §16 Abs1;UmgrStG 1991 §23;UmgrStG 1991 §24 Abs1;UmgrStG 1991 §24 Abs2;UmgrStG 1991 Art4;
Rechtssatz: Im gegenständlichen Fall hat der Beschwerdeführer seinen Betrieb mit Ausnahme bestimmter Eigentumswohnungen der W GmbH & Co KG übertragen. Diese Eigentumswohnungen hat er dem Betrieb der genannten KG da... mehr lesen...