Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 24.03.2017, Zl. 375232001, wurde der Beschwerdeführerin ab März 2017 Studienbeihilfe in der Höhe von 176,00 Euro zuerkannt. Mit Bescheid vom 23.08.2017, Zl. 380045501 wurde dieser Bescheid abgeändert und der Beschwerdeführerin ab September 2017 Studienbeihilfe in der Höhe von 302,00 Euro zuerkannt. Am 18.04.2018 erließ die Studienbeihilfenbehörde einen Bescheid, mit dem sie feststellte, dass der An... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...