Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1969 §5 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1533/75 E 4. Dezember 1975 VwSlg 8938 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Der Nachweis des Studienerfolges durch Ablegung der ersten Diplomprüfung kann nicht nur durch Vorlage des diesbezüglichen Zeugnisses, sondern auch auf jede andere Art erbracht werden. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StudFG 1969 §5 Abs1;StudFG 1969 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die auf der Ermächtigung des § 5 Abs 2 des StudFG 1969, welcher mit § 8 Abs 2 des StudFG 1983 wörtlich übereinstimmt, beruhende V der Wirtschaftsuniversität Wien vom 26.11.1976, die unbestrittenermaßen formal bis zur V vom 20.12.1984 nie außer Wirksamkeit gesetzt wurde, ist ... mehr lesen...