Entscheidungen zu § 48 Abs. 3 StudFG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2018/10/16 W227 2142548-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer begann im Wintersemester 2015/2016 das Bachelorstudium "Software & Information Engineering" an der Technischen Universität (TU Wien). Ab September 2015 wurde ihm dafür eine monatliche Studienbeihilfe in Höhe von 666,- Euro bewilligt und ausbezahlt. Mit Ende des Wintersemesters 2015/2016 brach der Beschwerdeführer sein Bachelorstudium "Software & Information Engineering" ab. Laut Abgangsbescheinigung der TU Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 16.10.2018

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