Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer begann im Wintersemester 2015/2016 das Bachelorstudium "Software & Information Engineering" an der Technischen Universität (TU Wien). Ab September 2015 wurde ihm dafür eine monatliche Studienbeihilfe in Höhe von 666,- Euro bewilligt und ausbezahlt. Mit Ende des Wintersemesters 2015/2016 brach der Beschwerdeführer sein Bachelorstudium "Software & Information Engineering" ab. Laut Abgangsbescheinigung der TU Wie... mehr lesen...