Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 18.12.2017, Zl. 394505601, wurde dem Beschwerdeführer ab September 2017 Studienbeihilfe für die Absolvierung der Studienberechtigungsprüfung in der Höhe von 761,00 Euro zuerkannt. Am 16.01.2019 erließ die Studienbeihilfenbehörde einen Bescheid, mit dem sie aussprach, dass der Beschwerdeführer die während der Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung bezogene Studienbeihilfe in der Höhe von 9... mehr lesen...