Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin schloss am 26. Juni 2019 das Bachelorstudium „Soziale Arbeit“ an der Fachhochschule FH Campus Wien ab. Für dieses Studium wurde ihr Studienbeihilfe gewährt. Im Wintersemester 2019/2020 wurde sie zum Masterstudium „Kinder und Familienzentrierte Soziale Arbeit“ an der FH Campus Wien zugelassen und beantragte dafür am 22. September 2019 Studienbeihilfe. 2. Mit Bescheid vom 1. Oktober 2019 bewilligte die Studienbeihilfebehör... mehr lesen...