Entscheidungen zu § 26 StudFG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 1993/10/11 G150/93

Begründung: 1. Der Antragsteller studiert nach seinem Vorbringen seit dem Wintersemester 1991/92 an der Universität Linz und bezieht Studienbeihilfe. Nachdem er während der ersten beiden Semester seines Studiums bei seinen Eltern gewohnt und den Weg vom Wohnort zum Studienort und zurück täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt hatte, fand er im Oktober 1992 Aufnahme in einem Studentenheim in Linz. Mit dem (vom Antragsteller in Kopie vorgelegten) Bescheid der Stipend... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 11.10.1993

RS Vfgh 1993/10/11 G150/93

Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStudFG 1992 §26
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §26 StudFG 1992. Die angefochtene
Norm: ist (erst) durch die Erlassung des im Antrag erwähnten (vom Antragsteller in Kopie vorgelegten) Bescheides über die Gewährung einer monatlichen Studienbeihilfe in bestimmter Höhe für den Antragsteller... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.10.1993

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