Begründung: Der Kläger befand sich ab 15. April 1986 als Strafgefangener im landesgerichtlichen Gefangenenhaus St. Pölten. Während der Zeit seiner Strafhaft restaurierte er in den Monaten Juni bis August 1986 ein Ölgemälde (Altarbild der Anstaltskapelle des Gefangenenhauses). Neben der Arbeitsvergütung erhielt der Kläger im Oktober 1986 gemäß § 55 StVG eine Prämie von S 800,--. Der Kläger begehrt, gestützt auf den Rechtsgrund der Bereicherung (§ 1435 ABGB), den Zuspruch des Betrag... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 GABGB §1435StVG §51StVG §53StVG §55JN §1 CXXIJN §1 DIb2
Rechtssatz: Für den Anspruch eines Strafgefangenen auf Leistung einer angemessenen Vergütung von Arbeiten, die ihm im Rahmen des Strafvollzuges zugewiesen wurden, ist der Rechtsweg auch dann unzulässig, wenn das Klagebegehren ausdrücklich auf den Rechtsgrund der Bereicherung gestützt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 561/... mehr lesen...