Begründung: 1.1. Mit seinem auf Art140 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehrte H B, der in der Strafvollzugsanstalt Garsten eine Freiheitsstrafe verbüßt, §134 Abs1 und 5 und §135 Abs1 erster Satz des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969, (StVG) aus näher bezeichneten Gründen als verfassungswidrig aufzuheben. 1.2. Die Bundesregierung erstattete eine Äußerung, in der sie für die Zurückweisung, in eventu für die Abweisung des Antrages eintrat. 2. Über den Antrag wurde erw... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStVG §134 Abs1 u Abs5StVG §135 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung einer Bestimmung des StVG
betreffend Klassifizierung von Strafgefangenen; keine aktuelle
Betroffenheit; Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung einer
Bestimmung des StVG betreffend den Vollzugsplan; Zumutbarkeit des
Verwaltun... mehr lesen...