Begründung: 1. In seiner Beschwerde vom 23.12.1994 bringt der Beschwerdeführer vor, er sei am 11.11.1994 mittags in den Amtsräumen des Fundamtes, W-gasse, Wien, von Organen der Wirtschaftspolizei festgenommen und in der Folge nach kurzem Aufenthalt im Polizeigefangenenhaus noch am selben Tag in das Landesgericht Wien, Justizanstalt J, verbracht worden. Gegen diesen mit unmittelbarem Zwang gegen seine Person verbundenen Verwaltungsakt richte sich seine Beschwerde gemäß Art 129a B-VG. Begrün... mehr lesen...