Die Eltern der minderjährigen Vera Erna H haben am 24. Februar 1962 in Niederösterreich die Ehe geschlossen. Der Vater und die Minderjährige sind deutsche Staatsbürger, während die Mutter die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Mit Urteil des Landgerichtes Berlin vom 6. März 1964 wurde die Ehe der Eltern aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Die Minderjährige blieb zunächst in Obhut der mütterlichen Großmutter in H bei Krems; nunmehr befindet sie sich bei ihrer Mutter in ... mehr lesen...
Norm: BGB §1626BGB §16714.DVEheG §10StbG 1965 §19 Abs2
Rechtssatz: Mutter eines deutschen Kindes als dessen gesetzliche Vertreterin. Entscheidungstexte 1 Ob 253/70 Entscheidungstext OGH 10.12.1970 1 Ob 253/70 Veröff: SZ 43/228 = EvBl 1971/168 S 297 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...