Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin richtete am XXXX .2016 ein Ersuchen um Auskunft nach dem Auskunftspflichtgesetz an die Staatsanwaltschaft XXXX und begehrte zusammengefasst Auskünfte über eine von der Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft XXXX eingebrachte Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch gemäß § 302 Abs. 1 StGB im Zusammenhang mit einer BürgerInnenversammlung gemäß § 104 lit. c der XXXX Stadtverfassung. 2. M... mehr lesen...