Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stand in Verdacht, das Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch nach §§ 12 zweiter Fall, 15, 302 Abs 1 StGB und die Vergehen der gefährlichen Drohung nach §§ 107 Abs 1 und 2 StGB begangen zu haben. Deswegen wurde er durch Beamte der Polizeiinspektion XXXX für das Landesamt Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) erkennungsdienstlich behandelt (AZ J-03/0397/2017), wobei von ihm ua Lichtbilder erstel... mehr lesen...