IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 und Art. 132 Abs. 2 B-VG der Frau A. B., vertreten durch Rechtsanwalt, wegen Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch erkennungsdienstliche Behandlung nach § 65 Abs. 1 SPG (Anfertigen von Lichtbildern, Abnahme von Papillarlinienabdrücken) und nach § 67 Abs. 1 SPG (Ab... mehr lesen...