Am 09.05.2005 langte eine Maßnahmenbeschwerde von Frau A. B., geb. XY, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol ein. Ihrer Maßnahmenbeschwerde legte die Beschwerdeführerin zugrunde, dass ein ihr zu Beginn unbekannter Herr am 08.05.2005 zwischen 17.30 Uhr und 18.00 Uhr bei ihr an der Tür, I., XY-Straße, Top XY, geläutet habe. Nachdem sie dem Unbekannten geöffnet und er auf der Couch Platz genommen habe, habe sie ihm erklärt, dass sie ausschließlich Massagen für einen gemütlichen Stundens... mehr lesen...