Entscheidungen zu § 5 Abs. 2 SPG

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS UVS Oberösterreich 2012/08/13 VwSen-420749/12/Gf/Rt

Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Der Grundsatz der Subsidiarität der Maßnahmenbeschwerde schließt nicht aus, dass sich der von einer finanzpolizeilichen Beschlagnahme Betroffene auf diesem Weg gegen sonstige im Zuge der Kontrolle gesetzten Zwangsmaßnahmen rechtlich zur Wehr setzen kann. Die von einem Exekutivorgan gegen den... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 13.08.2012

RS UVS Vorarlberg 2006/01/27 2-003/05

Rechtssatz: In einer Beschwerde nach § 89 SPG kann nur die Verletzung einer gemäß § 31 SPG erlassenen Richtlinie durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bekämpft werden. Nach § 5 Abs 2 SPG sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Angehörige 1. des Wachkörpers Bundespolizei, 2. der Gemeindewachkörper und 3. des rechtskundigen Dienstes bei Sicherheitsbehörden, wenn diese Organe zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt sind. Ein Meldeamtsleiter gehört ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 27.01.2006

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