Aus der Beschwerde und der ihr beigelegten Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgendes: Der Beschwerdeführer brachte in seiner auf § 67a Abs. 1 Z. 2 AVG gestützten, an die belangte Behörde gerichteten Beschwerde vor, durch rechtswidrige Festnahme, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und in eventu durch unverhältnismäßig lange Inhaftierung in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Der Beschwerdeführer habe am 18. Oktober 1994 mit dem Portier im Gebäude... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §37;AVG §46;AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;SPG 1991 §47;
Rechtssatz: Ein von einem Festgenommenen beantragter Lokalaugenschein betreffend Reinhaltung und Ausstattung eines Haftraumes sowie Anwesenheit weiterer angehaltener Personen ist mehrere Monate nach der bekämpften Inhaftierung nicht zielführend. ... mehr lesen...