IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 und Art. 132 Abs. 2 B-VG iVm § 88 Abs. 1 SPG des Herrn A. B., vertreten durch Rechtsanwalt, wegen Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien betreffend die Durchsuchung des unbekleideten Körpers am 20.02.2023 im Polizeianhaltezentrum Roß... mehr lesen...