IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG der Frau A. B., Wien, C.-straße, betreffend die Auflösung der Versammlung am 10.12.2019 in der X. Wien, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Abs. 1 und 6 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben und die beschwerdegegenständliche Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewa... mehr lesen...