Ing. G P und S M erhoben am 9. September 2003 (mit einem Schrifsatz durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt) eine "Maßnahmenbeschwerde", in der sie den Antrag stellten, "der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol wolle feststellen, daß die Wegweisung des G P am 21.8.2003 aus der Wohnung, deren Mitmieter S M ist, rechtswidrig war und die Behörde zur Bezahlung der Kosten des Verfahrens zu verurteilen". Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid entschied die belangte... mehr lesen...