Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 27. 10. 1983 vor dem Standesamt Medina-Saudiarabien die Ehe, beide waren damals saudiarabische Staatsbürger. Während der Beklagte schon vor der Eheschließung in Österreich aufhältig war, kam die Beklagte erst nach der Eheschließung nach Österreich, wo sich beide Streitteile bis zuletzt aufhielten und auch ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten. Der Ehe entstammen fünf Kinder, nämlich R*****, geboren ***** 1984, M*****, geboren **... mehr lesen...