Begründung: Das Erstgericht stellte mit dem Beschluss vom 22.4.2008 die am 6.3.2008 bewilligte Zwangsversteigerung der Liegenschaften EZ 152 und 807 je GB 66128 Kaindorf an der Sulm des Verpflichteten gemäß § 200 Z 3 EO ein, weil die betreibenden Parteien den ihnen aufgetragenen Kostenvorschuss nicht erlegt hatten. Die betreibenden Parteien begehrten zu Gunsten ihrer vollstreckbaren Forderung die Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung auf den Liegenschaften des Verpflichte... mehr lesen...