Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Kaskoversicherer eines Versicherungsnehmers, der auf einem Firmengelände Räumlichkeiten gemietet hatte, zu denen auch zwei Abstellplätze auf einem Parkplatz neben dem Firmengebäude gehörten. Die beklagte Partei hatte von der Nebenintervenientin den Auftrag erhalten, mit Hilfe eines Kranwagens einen auf einem Dach des Firmengebäudes befindlichen Entlüfter von diesem Gebäude auf den Parkplatz herabzuheben. Ab 16. 8. 2007 demontierten Mitarb... mehr lesen...