Entscheidungsgründe: Die beklagte Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 15. 10. 1997 gegründet und am 8. 11. 1997 im Firmenbuch zu FN 164303y registriert. Der Kläger war ab 8. 11. 1997 handelsrechtlicher Geschäftsführer der beklagten Partei, wobei er ab 19. 12. 1998 (wiederum) selbständig vertretungsbefugt war. Laut dem am 5. 7. 1999 zwischen den Streitparteien abgeschlossenen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, der auf Seiten der bekla... mehr lesen...