Norm: GmbHG §78 Abs2
Rechtssatz: Rückständige Leistungen iS des § 78 Abs 2 GmbHG sind nur solche, die im maßgeblichen Zeitpunkt der Anmeldung des Überganges eines Geschäftsanteiles bereits fällig, aber noch nicht bewirkt sind. Entscheidungstexte 4 Ob 341/98w Entscheidungstext OGH 26.01.1999 4 Ob 341/98w Veröff: SZ 72/10 European C... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: am 29. Mai 1980 schlossen Ortwin A, Gerold B und Hildegard C in Form eines Notariatsaktes einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der beklagten Partei. Die Gesellschaft wurde am 10. Juni 1980 im Handelsregister des Landesgerichtes für ZRS Graz zu HRB 1740 eingetragen. Das Stammkapital beträgt 2,000.000 S, hievon entfallen auf Ortwin A und Gerold A eine Stammeinlage von je 760.000 S, auf die Klägerin eine Stammeinlage von 480.000 S. Auf die übernommene Stammeinla... mehr lesen...