Entscheidungen zu § 75 Abs. 4 GmbHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2008/5/8 3Ob83/08i

Begründung: Aus dem Firmenbuch ergibt sich Folgendes: Die in Wien domizilierte 1. Einschreiterin (im Folgenden nur vereinfacht Drittschuldnerin) ist eine GmbH; ihre derzeitigen Gesellschafter sind der 4. Einschreiter - der auch der einzige Geschäftsführer ist - und der 5. Einschreiter, der im Jahr 2005 den Geschäftsanteil des Verpflichteten an der 1. Einschreiterin übernahm; der Verpflichtete wurde am 30. November 2005 als Gesellschafter im Firmenbuch gelöscht. Gesellschafter der ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.05.2008

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