Entscheidungsgründe: Beide Kläger waren seit Jahren bei der A***** GmbH (in der Folge: GmbH) angestellt, beide sind mit dem Gründer und dem Geschäftsführer des Unternehmens verwandt, beide sind an der Gesellschaft beteiligt (Erstkläger: zunächst 12,5 %, ab 1996 25 %; Zweitkläger: zunächst 12,5 %, dann 18,75 %, ab 1996 25 %). Über die GmbH wurde am 23. 3. 1999 der Konkurs eröffnet. Das Arbeitsverhältnis der Erstklägers begann mit 2. 9. 1985 und dauerte mit einer Unterbrechung in der ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war vom 2. Juni 1997 bis 5. Mai 1999 bei einer Gesellschaft mbH, deren Geschäftsführer ihr Ehemann Josef W***** war, als Angestellte beschäftigt. Ihr Tätigkeitsbereich war die Buchhaltung und das Mahnwesen. In Entscheidungen der Unternehmensführung war sie nicht eingebunden. Die Klägerin war - ebenso wie ihr Ehemann - zu 25 % Gesellschafterin ihrer Arbeitgeberin. Wie der Oberste Gerichtshof im Zwischenverfahren erhoben hat, erfolgte gemäß § 7 Punkt 6 ... mehr lesen...