Norm: GmbHG §50 Abs3
Rechtssatz: Die Ausgliederung des gesamten Produktionsbetriebes kommt inhaltlich einer Abänderung des Unternehmensgegenstandes gleich und bedarf daher, wenn keine satzungsmäßige Ausnahme gemacht wurde, der einstimmigen Beschlußfassung. Entscheidungstexte 8 Ob 574/83 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 8 Ob 574/83 Veröff: GesRZ 1984,217 ... mehr lesen...