Die Streitteile und Alfred S sind Gesellschafter der Anton S & Co. GesmbH. Das Stammkapital beträgt 200 000 S. Davon entfallen eine Stammeinlage von 160 000 S auf die Beklagte und Stammeinlagen von je 20 000 S auf die Klägerin und Alfred S. In der Generalversammlung der Anton S & Co. GesmbH vom 3. 7. 1978 stellte die Klägerin den Antrag, sie zu bevollmächtigen, namens der Gesellschaft eine Klage gegen die Beklagte und den geschäftsführenden Gesellschafter Anton S wegen ihrer z... mehr lesen...