Mit der vorliegenden Klage begehrten die Kläger als Gesellschafter bzw. Erben einer während der Prozeßführung verstorbenen Gesellschafterin der beklagten GmbH die Nichtigerklärung des bei der außerordentlichen Generalversammlung der beklagten Partei vom 18. Dezember 1968 gefaßten Beschlusses, womit der Teilung der Geschäftsanteile der als Nebenintervenienten am Prozeß beteiligten Gesellschafter Bernd W und Dieter W und die Übertragung eines Teiles des Geschäftsanteiles des Bernd W im ... mehr lesen...