Entscheidungsgründe: Berndt S*****, der nunmehrige alleinige Geschäftsführer und Gesellschafter der Klägerin, installierte als Einzelunternehmer im Jahr 2000 im Haus des Beklagten eine Heizungsanlage, wofür der Beklagte 14.000 EUR bezahlte. Im Mai 2006 wurde ein neues Brennwertgerät eingebaut. Für diese - mängelfrei erbrachte - Leistung wurden 6.175 EUR (der Klagsbetrag) verrechnet. In der Folge löste Berndt S***** sein Geschäft auf; er führt dieses nunmehr als Geschäftsführer der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Berndt S*****, der nunmehrige alleinige Geschäftsführer und Gesellschafter der Klägerin, installierte als Einzelunternehmer im Jahr 2000 im Haus des Beklagten eine Heizungsanlage, wofür der Beklagte 14.000 EUR bezahlte. Im Mai 2006 wurde ein neues Brennwertgerät eingebaut. Für diese - mängelfrei erbrachte - Leistung wurden 6.175 EUR (der Klagsbetrag) verrechnet. In der Folge löste Berndt S***** sein Geschäft auf; er führt dieses nunmehr als Geschäftsführer der... mehr lesen...