Mit zwei Haftungsbescheiden des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 23. Juli 1990, wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als ehemalige Geschäftsführerin der Firma X & Y-Ges.m.b.H. (im folgenden: Ges.m.b.H.), für die in der Zeit vom 1. Juni 1985 bis 30. November 1986 entstandene Getränkesteuer... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1489;GmbHG §15 Abs6;VStG §31;VwRallg;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 31 VStG (Verfolgungsverjährung) findet am Abgabenverfahren keine Anwendung. Das gleiche gilt für die von der Beschwerdeführerin zur Diskussion gestellte zivilrechtliche (vermutlich § 1489 ABGB) und hande... mehr lesen...